Londonbesuch, Parkplätze und Strafzahlungenn
Wenn man den Londoner Autobahnring erreicht hat, würde man gerne noch ein Stück weiterfahren, nach London hinein. Abgesehen davon, dass dies eine besondere Quälerei ist ( eine Durchfahrt rund 3 Stunden), so benötigt man neuerdings eine Erlaubnis mit der Feststellung, dass das Auto den Abgasnormen entspricht (Umweltzone). Denn der gesamte Bereich innerhalb des Autobahn - Ringes ist nun eine Umweltzone. Der Antrag muss 10 Tage vor Einfahrt vorliegen und bestätigt sein. Auch E-Autos benötigen diese Bestätigung. Hinzu kommt noch eine City-Maut. (Roter Rand, Stand Mai 2024). Das Einhalten der Vorschriften wird durch Video-Anlagen überwacht, die Strafzahlung beträgt mindestens GBP100
und kann beliebig erhöht werden. Belgische und Holländische Autofahrer haben bereits Klagen eingereicht, ein Fahrer soll sogar bis GBP 1.700,-zahlen. (Problem: Datenschutz wird durch Inkassounternehmen in der EU umgangen). FAZIT: Parken Sie lieber den Wagen außerhalb des Ringes und nehmen Sie die Bahn. Sollten Sie einen Mietwagen fahren, so lassen Sie sich von der Londoner Autovermietung eine entsprechende Bestätigung der „freien“ Fahrt geben. Und somit kommen wir zum leidigen Thema: Parkplätze. Es gibt 3 Arten von Parkplätzen: - 1 Raststätten an der Autobahn - 2 Parkplätze der Gemeinden - 3 Privatparkplätze Zu 1) Die Parkplätze an den Raststätten sind alle Privatparkplätze und werden per CCTV ( closed circuit television) mit Kennzeichen- Erkennung überwacht. Die ersten zwei Stunden sind kostenlos, danach GBP35, aber NUR wenn das Auto vorher angemeldet worden ist. Sonst Strafe von mindestens GBP100. Hier sind aber auch manchmal Betrügereien zu finden (siehe www.insider-cornwall.de). Es gelingt nur selten diese Strafen zu umgehen - ich habe es einmal geschafft, mein Sohn nicht. Zu 2) Auch diese Parkplätze werden häufig Video-Überwacht, aber hinzu kommt das Parkticket, z.T. mit recht hohen Parkgebühren. Fast alle Automaten fordern die Eingabe des Kennzeichens - ohne Sonderzeichen- auch einige Engländer stehen manchmal hilflos vor den Automaten. Immer Bargeld dabei haben, keine Scheine , Kreditkarten werden nur manchmal akzeptiert. Der Parkschein wird dann durch das Personal oder über die Video Aufnahmen/ Computer überprüft. Diese Strafzahlungen sind amtlich, müssen also bezahlt werden und KFZ-Meldestellen oder die Autovermietungen benennen den Halter. Der linke Automat nimm nur Pfundstücke an, der rechte Automat sowohl Bargeld wie auch Kreditkarten (keine EC Karte). Zu 3) Am fragwürdigsten sind die Privat-Park-Plätze mit Video/Computer und Tickets. Siehe hierzu www.insider-cornwall.de . Die „Strafen“ sind NICHT amtlich, somit eigent- lich in Deutschland hinfällig. Aber es wurden Scheinfirmen in der EU gegründet, diese versuchen die Strafen - und auf die kommt es wohl nur an- einzutreiben. Immer gilt:“Terms and Conditions apply“ - nur wie lauten sie? Viele Engländer machen gerade bei diesen Parkplätzen sicherheitshalber Fotos mit dem Smartphone.